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§ 1 ALLGEMEINES/GELTUNGSBEREICH
Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Firma Bags United LTD. (im Folgenden Bags United genannt) und den Auftraggebern gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Bags United erbringt ihre Leistungen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Auftraggeber durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistung anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, auch wenn Bags United diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Bags United schließt grundsätzlich Geschäfte nur mit Unternehmen. Sollte im Einzelfall der Auftraggeber jedoch Verbraucher sein, so gelten ebenfalls diese Geschäftsbedingungen.
§ 2 ANGEBOTE/VERTRAGSSCHLUSS
Die Angebote von Bags United sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Auftraggebers sind verbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Bags United bzw. die Ausführung des Auftrags durch Bags United zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung (soweit erteilt) und diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Bags United.
Bags United behält sich alle Rechte an den von Bags United erstellten Angebotsunterlagen (insbesondere Abbildungen, Textvorschlägen) vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind Bags United auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben.
§ 3 GEFAHRÜBERGANG/VERSAND
Die Abwicklung des Versands, die Abnahme (Untersuchungspflicht) des Werkes und der Gefahrübergang richten sich nach dem Gesetz, sowie dem nachfolgenden Abwicklungsmodus:
Der Versand wird von Bags United nach bestem Ermessen durchgeführt. Bags United gewährleistet jedoch nicht die billigste, einfachste und schnellste Versandart. Versandvorschriften des Auftraggebers sind für Bags United nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist. Auf Verlangen hat der Auftraggeber die Transportkosten unmittelbar zu entrichten oder vorzulegen.
Die Gefahr geht mit Beginn der Versendung, also mit der Übergabe an die Post, bzw. den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Auftraggeber über. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Auftraggebers, so geht die Gefahr spätestens mit Zugang einer Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber hat in diesem Fall die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
Bags United behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor.
Ist Bags United vom Auftraggeber beauftragt, die Ware an Dritte zu versenden, so gilt Folgendes:
Bags United übersendet oder übergibt die vertraglich vereinbarte Anzahl der Ware dem Auftraggeber zur Prüfung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und festgestellte Beanstandungen Bags United unverzüglich schriftlich mitzuteilen oder die Ware zur Versendung an Dritte schriftlich freizugeben.
§ 4 EIGENTUMSVORBEHALT
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich Bags United das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behält sich Bags United das Eigentum bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Auftraggeber ist, sobald die Ware/Vorbehaltsprodukte an ihn ausgeliefert wurde, verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln, Beschädigungen oder Vernichtung zu vermeiden, die Ware vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Im Fall des Untergangs, der Verschlechterung, der Vernichtung oder dem Zugriff Dritter, verpflichtet sich der Auftraggeber, dies Bags United unverzüglich anzuzeigen. Einen Wohnsitzwechsel oder Unternehmenswechsel hat der Auftraggeber ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Bei Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen ist Bags United berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Kommt der Auftraggeber mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Bags United in Verzug, so kann Bags United unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte zurücknehmen. In diesem Fall wird der Auftraggeber Bags United oder den Beauftragten von Bags United sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt Bags United die Herausgabe aufgrund dieser Bestimmung, so gilt dies als Rücktritt vom Vertrag. Zur Verwertung der Vorbehaltsprodukte ist Bags United erst nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Auftraggeber wird Bags United jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche, die hiernach an Bags United abgetreten worden sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf die Ware hat der Auftraggeber sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen Bags United anzuzeigen. Der Auftraggeber wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von Bags United hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Auftraggeber.
Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt Bags United das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermengung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung, Vermengung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber Bags United anteilmäßig Miteigentum überträgt. Das so entstandene Miteigentum wird der Auftraggeber für Bags United verwahren.
Der Auftraggeber ist berechtigt die Ware lediglich auf dem ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Bags United nimmt die Abtretung bereits jetzt an. Der Auftraggeber ist widerruflich ermächtigt, die an Bags United abgetretenen Forderungen treuhänderisch für Bags United im eigenen Namen einzuziehen. Bags United kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Auftraggeber mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber Bags United in Verzug ist.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von Bags United gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Auftraggeber alles tun, um Bags United unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Auftraggeber wird an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
Auf Verlangen von Bags United ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte angemessen zu versichern, Bags United den entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an Bags United abzutreten.
§ 5 FRISTEN/LIEFERTERMINE
Alle Liefertermine verstehen sich annähernd.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Bags United liegende und von Bags United nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Arbeitskämpfe, etc. entbinden Bags United für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen können sodann angemessen verlängert werden, oder Bags United kann vom Vertrag zurücktreten.
Teillieferungen sind zulässig.
§ 6 PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise verstehen sich ab Lager, in Euro, ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sowie der Verpackungs- und Versendungskosten (Fracht, Porto, Zollgebühren etc.), die jeweils gesondert berechnet werden.
Rechnungsbeträge sind gemäß den Angaben in den von Bags United erstellten Auftragsbestätigungen, Angeboten oder Preislisten (neueste Fassung) zahlbar. Als Zahlungstag, gilt der Tag, an dem der Zahlbetrag tatsächlich auf dem Konto der Bags United gutgeschrieben ist. Zahlungen gelten nur als Erfüllung, wenn sie auf das Konto der Bags United erfolgen. Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb 10 Tagen ohne jeden Abzug. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst dann als erfolgt, wenn Bags United über den Betrag verfügen kann. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Bags United kosten- und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen.
Im Falle nicht rechtzeitiger Leistung ist Bags United berechtigt, den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Bags United ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bags United muss keine Nachfrist setzen.
Wird Bags United nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, ist Bags United berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann Bags United von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt Bags United unbenommen.
Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG/UNTERSUCHUNGSPFLICHT
Die Ware weist bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit auf.
Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Druck um einen Siebdruck, Offsetdruck, etc. handelt, technische Änderungen zur Artikelverbesserung, sowie geringe Abweichungen von der Qualität und Ausführung bleiben Bags United vorbehalten und erfüllen nicht den Tatbestand einer Falschlieferung. In diesem Sinn sind auch die Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Leistung, Farben etc. nur Richtwerte. Werden Artikel mit Werbeanbringung bestellt, so gilt mit der Bestellung eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% als technisch unvermeidbar anerkannt.
Bags United übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keine über die Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) für die Beschaffenheit der Ware.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassene Ware unverzüglich, spätestens nach 8 Tagen nach Erhalt, auf Vollständigkeit und offensichtliche Beschädigungen zu untersuchen und Bags United festgestellte Schäden unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verborgene Beschädigungen muss der Auftraggeber Bags United unverzüglich, nach ihrer Entdeckung schriftlich mitteilen.
Die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Ware trägt der Auftraggeber. Macht der Auftraggeber einen Mangel geltend, so steht Bags United das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Ware zu. Dafür wird der Auftraggeber Bags United die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Bags United kann vom Auftraggeber auch verlangen, dass er die beanstandete Ware an Bags United auf deren Kosten, zur günstigsten Versandart, zurücksendet. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ist der Auftraggeber Bags United zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen verpflichtet.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Auftraggeber verursachten Gründen eintreten. Mängel wird Bags United nach eigener Wahl durch für den Auftraggeber kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung eines mangelfreien Teils oder der ganzen Ware ( „Nacherfüllung“) beseitigen. Der Auftraggeber wird Bags United die hierfür notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Material-, Versendungs-/ Arbeitskosten und sonstigen Aufwendungen übernimmt Bags United, soweit der Auftraggeber sie nicht ausnahmsweise zu tragen hat.
Die Verjährungsfrist für die Rechte des Auftraggebers auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware. Für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus anderen Gründen als Mängeln bezüglich der Leistung, sowie hinsichtlich seiner Rechte bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 8 HAFTUNG
Vorbehaltlich der gesetzlich zwingenden Haftung wird die gesetzliche Haftung von Bags United für Schadensersatz wie folgt beschränkt:
Bags United haftet dem Grund und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bags United. Bags United haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
§ 9 ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Vertragsteile Köln.
Unter der Voraussetzung, dass der Vertragspartner Vollkaufmann ist, gilt Köln als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten (auch Urkundenprozesse). Dies gilt ebenso, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat.
Bags United ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt im Übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
§ 10 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.01.2009
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